Datenschutz und Schweigepflicht im Gesundheitswesen

Ab 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutzgrundverordngung (DSGVO)

Das neue Datenschutzrecht gemäß DSGVO und BDSG 2018 bringt für Arbeitgeber im Gesundheitswesen neue Verpflichtungen mit sich. Da der Gesetzgeber Gesundheits- und Medizindaten als besonders schützenswert einstuft, wird die DSGVO einen hohen Einfluss auf das Gesundheitswesen haben.

Um folgenreiche Datenschutzverstöße zu vermeiden, müssen Beschäftigte im Gesundheitswesen die wichtigsten Vorgaben des Datenschutzrechts kennen. Mit dem neuen “Mitarbeiter-Merkblatt Datenschutz und Schweigepflicht im Gesundheitswesen” sorgen Arbeitgeber ganz einfach vor.

Sämtliche Verpflichtungen zu Datenschutz und Schweigepflicht, die Beschäftigte nach der DSGVO und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG 2018) einhalten müssen sind kompakt und praxisnah in einem Merkblatt zusammengefasst. Dieses muss nur an die betroffenen Personen ausgehändigt, die heraustrennbare Verpflichtungserklärung von ihnen unterschrieben und diese dann in der Personalakte abgeheftet werden.

Das Produkt besteht aus einem Formularsatz à fünf Mitarbeiter-Merkblätter und bietet Datenschutz- und Personalverantwortlichen alle Vorlagen und Informationen auf neuestem Rechtsstand.

Mehr Informationen finden Verantwortliche unter www.forum-verlag.com

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